|
|
Archiv |
Mandantenbrief
Mai 2009
Alle
Angaben ohne Gewähr
|
|
|
|
|
|
| |
| |
| |
| |
| |
| |
|
| |
| Allgemeines
|
| |
| Zahlungsverzug:
Höhe der Verzugszinsen |
| Der
Gläubiger kann nach dem Eintritt
der Fälligkeit seines Anspruchs den
Schuldner durch eine Mahnung in Verzug
setzen. Der Mahnung gleichgestellt sind
die Klageerhebung sowie der Mahnbescheid.
Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn
-
für die Leistung eine Zeit nach
dem Kalender bestimmt ist
-
die Leistung an ein vorausgehendes Ereignis
anknüpft
- der
Schuldner die Leistung verweigert
-
besondere Gründe den sofortigen
Eintritt des Verzugs rechtfertigen.
Bei Entgeltforderungen tritt Verzug spätestens
30 Tage nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung ein; dies gilt gegenüber
einem Schuldner, der Verbraucher ist,
allerdings nur, wenn hierauf in der Rechnung
besonders hingewiesen wurde.
Im Streitfall muss allerdings der Gläubiger
den Zugang der Rechnung (nötigenfalls
auch den darauf enthaltenen Verbraucherhinweis)
bzw. den Zugang der Mahnung beweisen.
Während des Verzugs ist eine Geldschuld
zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt
für das Jahr fünf Prozentpunkte
bzw. für Rechtsgeschäfte, an
denen Verbraucher nicht beteiligt sind,
acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Der Basiszinssatz verändert sich
zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden
Jahres um die Prozentpunkte, um welche
die Bezugsgröße seit der letzten
Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen
oder gefallen ist. Bezugsgröße
ist der Zinssatz für die jüngste
Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen
Zentralbank vor dem ersten Kalendertag
des betreffenden Halbjahres.
Aktuelle
Basis- bzw. Verzugszinssätze ab 01.01.2006:
| |
|
|
|
| Zeitraum |
| 01.01.
bis 30.06.2007 |
| 01.07.
bis 31.12.2007 |
| 01.01.
bis 30.06.2008 |
| 01.07.
bis 31.12.2008 |
| 01.01.
bis 30.06.2009 |
|
| Basiszinssatz |
| 2,70
%. |
| 3,19
% |
| 3,32
% |
| 3,19
% |
| 1,62
% |
|
| Verzugszinssatz |
| 7,70
% |
| 8,19
% |
| 8,32
% |
| 8,19
% |
| 6,62
% |
|
| Verzugszinssatz
für Rechtsgeschäfte
ohne Verbraucherbeteiligung |
| 10,70
%. |
| 11,19
% |
| 11,32
% |
| 11,19
% |
| 9,62.
% |
|
nach
oben
|
|
| |
|
| Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung
|
| Termine
Mai 2009 |
| Bitte
beachten Sie die folgenden Termine, zu
denen die Steuern fällig werden:
| Steuerart |
| |
Ende
der Schonfrist bei Zahlung durch |
| Fälligkeit |
| Überweisung
1 |
Scheck/Bar
2 |
|
|
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag 3
|
| 11.05.2009 |
14.05.2009 |
06.05.2009 |
|
Kapitalertragsteuer,
Solidaritätszuschlag |
Ab dem 1.1.2005 ist die Kapitalertragsteuer
sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag
zeitgleich mit einer nach dem 31.12.2004
erfolgten Gewinnausschüttung
an den Anteilseigner an das zuständige
Finanzamt abzuführen.
|
Gewerbesteuer4
|
| 11.05.2009 |
14.05.2009 |
06.05.2009 |
|
| Grundsteuer |
| 15.05.2009 |
18.05.2009 |
12.05.2009 |
|
Umsatzsteuer
|
| 15.05.2009 |
18.05.2009 |
12.05.2009 |
|
| Sozialversicherung5 |
| 27.05.2009 |
entfällt |
entfällt |
|
| 1 |
Umsatzsteuervoranmeldungen
und Lohnsteueranmeldungen müssen
grundsätzlich bis zum 10. des
dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats
(auf elektronischem Weg) abgegeben
werden. Fällt der 10. auf einen
Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist
der nächste Werktag der Stichtag.
Es muss so frühzeitig überwiesen
werden, dass die Wertstellung auf
dem Konto des Finanzamts am Tag der
Fälligkeit erfolgt. Bei einer
Säumnis der Zahlung bis zu drei
Tagen werden keine Säumniszuschläge
erhoben. |
| 2 |
Bei Zahlung durch Scheck ist zu
beachten, dass die Zahlung erst drei
Tage nach Eingang des Schecks beim
Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte
stattdessen eine Einzugsermächtigung
erteilt werden. |
| 3 |
Für den abgelaufenen Monat,
bei Vierteljahreszahlern für
das abgelaufene Kalendervierteljahr. |
| 4 |
Für den abgelaufenen Monat;
bei Dauerfristverlängerung für
den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern
ohne Fristverlängerung für
das abgelaufene Kalendervierteljahr. |
| 5 |
Die Fälligkeitsregelungen der
Sozialversicherungsbeiträge sind
einheitlich auf den drittletzten Bankarbeitstag
des laufenden Monats vorgezogen worden.
Um Säumniszuschläge zu vermeiden,
empfiehlt sich das Lastschriftverfahren.
Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher
Abgabetermin für die Beitragsnachweise.
Diese müssen dann bis spätestens
zwei Arbeitstage vor Fälligkeit
(d. h. am 23.4.2009) an die jeweilige
Einzugsstelle übermittelt werden.
Wird die Lohnbuchführung durch
extern Beauftragte erledigt, sollten
die Lohn- und Gehaltsdaten etwa 10
Tage vor dem Fälligkeitstermin
an den Beauftragten übermittelt
werden. Dies gilt insbesondere, wenn
die Fälligkeit auf einen Montag
oder auf einen Tag nach Feiertagen
fällt. |
nach
oben
|
|
| |
|
| |
| Einkommensteuer |
| Besteuerung
von Provisionen bei ringweiser Vermittlung
von Lebensversicherungen |
Drei Schwestern hatten
eine gute Idee. Sie vermittelten untereinander
Lebensversicherungen, wofür jede Schwester
für den der anderen Schwester vermittelten
Vertrag eine Provision erhielt. Um steuerlich
"sicher" zu sein, vereinbarten
sie, die erhaltenen Provisionen an die andere
Schwester auszuzahlen.
Der Bundesfinanzhof machte diesen Vereinbarungen
einen Strich durch die Rechnung. Die vom
Lebensversicherungskonzern gezahlten Vermittlungsprovisionen
waren als sonstige Einkünfte von den
Schwestern in voller Höhe zu versteuern.
Die von den Schwestern untereinander gezahlten
Beträge waren nicht als Aufwand anzuerkennen.
nach
oben
|
|
| Höhere
Pauschalen beim berufsbedingten Umzug |
Das Bundesministerium
der Finanzen hat höhere Pauschalen
für Umzugsauslagen und umzugsbedingte
Unterrichtskosten festgelegt:
| |
Umzugsauslagen
|
Für
zusätzlichen Unterricht |
| Ledige ab dem 1.1.2008 |
585 € |
1.473 € |
| Ledige ab dem 1.1.2009 |
602 € |
1.514 € |
| Ledige ab dem 1.7.2009 |
628 € |
1.584 € |
| Verheiratete ab dem 1.1.2008 |
1.171 € |
1.473 € |
| Verheiratete ab dem 1.1.2009 |
1.204 € |
1.514 € |
| Verheiratete ab dem 1.7.2009 |
1.256 € |
1.584 € |
Für jede weitere Person (Kinder oder
Verwandte, die auch nach dem Umzug mit in
der neuen Wohnung leben) wird ein zusätzlicher
Pauschbetrag von 258 € ab 1.1.2008,
265 € ab 1.1.2009 und 277 € ab
1.7.2009 gewährt.
Zusätzlich sind z. B. die Kosten für
die Beförderung des Umzugsguts von
der bisherigen zur neuen Wohnung, Versicherungskosten
gegen Transport- und Bruchschäden,
Fahrtkosten, Schönheitsreparaturen
in der alten Wohnung, Ummeldegebühren,
Anpassung der Anschlüsse und ggf. Mietentschädigungen
für die bisherige sowie Miete für
die neue Wohnung bis zum Umzug abzugsfähig.
Voraussetzung für die Anerkennung als
berufsbedingter Umzug ist, dass sich die
Fahrtzeit um wenigstens eine Stunde verkürzt,
wobei Hin- und Rückfahrt getrennt zählen.
Eine Ersparnis von 30 Minuten bei der Hin-
und 30 Minuten bei der Rückfahrt reichen
also aus.
nach
oben
|
|
| Keine
Anwendung der 1 %-Regelung bei Privatnutzung
eines Werkstattwagens |
| Die Anwendung der
1 %-Regelung für die private Nutzung
eines überlassenen Kraftfahrzeugs
gilt nicht für zur Privatnutzung
ungeeignete Dienstwagen, wie der Bundesfinanzhof
festgestellt hat. Dazu zählen z.
B. Werkstattwagen oder andere Fahrzeuge,
die auf Grund ihrer Beschaffenheit und
Einrichtung so gut wie ausschließlich
nur zur Beförderung von Gütern
bestimmt sind.
In dem konkreten Fall ging es um einen
zweisitzigen Kastenwagen mit einem fensterlosen
Aufbau. Das Fahrzeug war mit Materialschränken
und -fächern sowie mit Werkzeugen
ausgestattet und mit einer auffälligen
Beschriftung versehen. Dieses Fahrzeug
nutzte der Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH. Nach Aussage des Gerichts
ist bei Überlassung eines Dienstwagens
an einen Arbeitnehmer grundsätzlich
von einer privaten Mitbenutzung des Fahrzeugs
auszugehen. Eine pauschalierte Bewertung
dieses Vorteils kommt jedoch nicht in
Frage, wenn ein solches Fahrzeug typischerweise
nicht zum privaten Gebrauch geeignet ist.
Die Feststellungslast für die Bewertung
einer privaten Nutzung liegt in diesem
Fall beim Finanzamt.
nach
oben
|
|
| Keine
Steuerermäßigung bei haushaltsnahen
Dienstleistungen für bar bezahlte Handwerkerrechnungen |
| Die Inanspruchnahme
von Handwerkerleistungen für Renovierungs-,
Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
kann beim Leistungsempfänger zur
Minderung seiner Einkommensteuer führen.
Voraussetzung ist u. a., dass die Aufwendungen
bei ihm weder als Betriebsausgaben noch
als Werbungskosten anzusehen sind. Außerdem
muss die Zahlung auf Grund einer Rechnung
auf das Bankkonto des Handwerkers geleistet
werden. Damit schließt die Barzahlung
eine Inanspruchnahme der Steuervergünstigung
aus. So hat der Bundesfinanzhof entschieden.
nach
oben
|
|
| Verlustvortrag
aus privaten Veräußerungsgeschäften
kann abweichend vom Einkommensteuerbescheid
festgestellt werden |
| Im rechtskräftigen
Einkommensteuerbescheid eines Kapitalanlegers
waren Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
mit 12.000 DM ausgewiesen. Solche Verluste
sind nur mit künftigen Gewinnen aus
gleichen Geschäften ausgleichsfähig.
Später erließ das Finanzamt
noch einen Bescheid über den verbleibenden
Verlustvortrag aus privaten Veräußerungsgeschäften
in Höhe von 12.000 DM. Hiergegen
legte der Kapitalanleger Einspruch ein
und machte Verluste aus Veräußerungsgeschäften
von 360.000 DM geltend. Das Finanzamt
wies den Einspruch zurück, weil im
Einkommensteuerbescheid die Verluste mit
12.000 DM ausgewiesen waren.
Der Bundesfinanzhof gab dem Kapitalanleger
Recht. Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
können noch bis zur Rechtskraft des
Bescheids über den verbleibenden
Verlustvortrag geltend gemacht werden.
Hinweis: Alle zum 31.12.2008
festgestellten Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften
können nur noch bis 2013 mit entsprechenden
Gewinnen, z. B. aus Grundstücks-
oder Wertpapierverkäufen, ausgeglichen
werden.
nach
oben
|
|
| |
| |
| |
| |
| |
|
| Umsatzsteuer |
| Kein
Vorsteuerabzug für ein Gebäude,
das teils steuerfrei vermietet und im Übrigen
für private Wohnzwecke genutzt wird |
| Wer ein Grundstück
vermietet, ist Unternehmer, auch wenn
die Vermietung umsatzsteuerfrei erfolgt.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass
ein Unternehmer die auf die Herstellungskosten
eines Gebäudes entfallende Umsatzsteuer
nicht als Vorsteuer abziehen kann, wenn
das Gebäude teils steuerfrei vermietet
und im Übrigen für private Wohnzwecke
des Unternehmers genutzt wird. Die steuerfreie
Vermietung führt dazu, dass auch
die Nutzung zu privaten Wohnzwecken steuerfrei
ist. Ein Vorsteueranspruch besteht der
Regel nur dann, wenn der Unternehmer steuerpflichtige
Ausgangsleistungen ausführt.
nach
oben
|
| Zwingende
Angabe des Lieferzeitpunkts in einer Rechnung
als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug |
| Nach dem Gesetzeswortlaut
war es bisher nicht eindeutig, ob die
Angabe des Zeitpunkts einer Lieferung
oder Leistung in der Rechnung notwendig
war, wenn dieser mit dem Rechnungsdatum
übereinstimmte.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass
der Zeitpunkt der Lieferung in einer Rechnung
zwingend anzugeben ist, und zwar auch
dann, wenn er mit dem Ausstellungsdatum
der Rechnung übereinstimmt. Fehlt
der Zeitpunkt der Lieferung in einer Rechnung,
kann keine Vorsteuer abgezogen werden.
Für Rechnungen über Abschlagszahlungen
ist die Angabe allerdings entbehrlich.
nach
oben
|
|
| |
|
| |
| Investitionszulage |
| Anträge
einer Personengesellschaft auf Investitionszulage
können auch von Kommanditisten unterzeichnet
werden |
| Eine GmbH & Co.
KG betrieb ein Hotel im Fördergebiet,
für das sie 1994 und 1995 Investitionszulage
beantragte. Den Antrag hatte nicht die
einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
der Komplementär-GmbH, sondern deren
Ehemann unterzeichnet. Dieser ist Kommanditist
der GmbH & Co. KG sowie Gesellschafter
der Komplementär-GmbH. Die Komplementär-GmbH
hatte ihm eine notariell beglaubigte Vollmacht
eingeräumt, "wie sie gemäß
§ 49 HGB einem Prokuristen zusteht".
Das Finanzamt meinte, dem Ehemann habe
es für die Unterzeichnung an der
Vertretungsmacht gefehlt.
Zu Unrecht, wie der Bundesfinanzhof entschied.
Der Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage
ist eigenhändig zu unterschreiben.
Eigenhändig meint zivilrechtlich
die Unterzeichnung durch einen rechtsgeschäftlich
Bevollmächtigten. Steuerrechtlich
ist die höchstpersönliche Unterzeichnung
durch den Steuerpflichtigen gemeint.
Für GmbHs, die steuerrechtsfähig,
aber nicht verfahrensrechtlich handlungsfähig
sind, handeln in erster Linie ihre Geschäftsführer
als gesetzliche Vertreter. Der Antrag
einer GmbH auf Gewährung einer Investitionszulage
ist daher grundsätzlich nur wirksam,
wenn er von dem Geschäftsführer
eigenhändig unterschrieben ist; die
Unterschrift eines Prokuristen oder eines
sonstigen Vertreters genügt nicht.
Kommanditgesellschaften können am
Rechtsverkehr teilnehmen und Rechte erwerben
sowie Verpflichtungen eingehen. Sie sind
aber nicht selbst handlungsfähig.
Sie werden von besonders Beauftragten
vertreten. Das kann eine handelsrechtlich
zur Vertretung und Geschäftsführung
befugte Komplementär-GmbH sein. Für
diese handelt der Geschäftsführer
als gesetzlicher Vertreter.
Eine GmbH & Co. KG, die nicht gesetzlich
vertreten wird, kann darüber hinaus
auch durch andere Personen als besonders
Beauftragte vertreten werden, die ihre
Geschäfte tatsächlich führen.
Dafür käme auch der Ehemann
der Geschäftsführerin in Betracht.
Das hatte das Finanzgericht aber nicht
geprüft. Es muss nun feststellen,
ob dem Ehemann allein oder neben der Komplementär-GmbH
die Wahrnehmung der steuerlichen Vertretung
der Klägerin wirksam übertragen
wurde.
nach
oben
|
|
| |
| |
|
| Erbschaft-
und Schenkungsteuer |
| Kein
Betriebsvermögensfreibetrag für
eine Anteilsschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch |
| Eheleute waren die
alleinigen Gesellschafter einer Verwaltungs-GmbH
und alleinige Kommanditisten einer KG,
deren voll haftender Gesellschafter die
Verwaltungs-GmbH war. Sie übertrugen
im Wege der Schenkung Teile des festen
Kommanditkapitals unter Zurückbehaltung
des lebenslangen Nießbrauchsrechts
auf ihre gemeinsamen Kinder. Zwecks Ausübung
der Gesellschafterrechte in Gesellschafterversammlungen
übertrugen die Kinder anschließend
diese Rechte zurück auf ihre Eltern.
Im Rahmen der Erbschaftsteuerveranlagung
beantragten die die Erbschaftsteuer übernehmenden
Eltern die Berücksichtigung des Betriebsvermögensfreibetrags.
Dies wurde sowohl vom Finanzamt als auch
vom Bundesfinanzhof abgelehnt.
Durch die schenkweise Übertragung
von Teilen der elterlichen Kommanditbeteiligungen
sind die Kinder Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens
geworden. Die Gewährung des Betriebsvermögensfreibetrags
setzt voraus, dass der Empfänger
eines Mitunternehmeranteils auch Mitunternehmer
der Gesellschaft wird. Daran fehlt es,
wenn der übertragene Gesellschaftsanteil
ertragsteuerlich als wirtschaftliches
Eigentum einem Vorbehaltsnießbraucher
zuzurechnen ist.
Die Mitunternehmerstellung setzt für
den Gesellschafter die Möglichkeit
voraus, Mitunternehmerinitiative zu entfalten
und Mitunternehmerrisiken zu tragen. Mitunternehmerinitiative
bedeutet Teilhabe an den unternehmerischen
Entscheidungen durch zumindest Ausübung
der gesellschaftsrechtlichen Stimm-, Kontroll-
und Widerspruchsrechte. Sie werden allein
durch die Einräumung eines Nießbrauchsrechts
an den Anteilen noch nicht beeinträchtigt.
Kommt allerdings hinzu, dass dem Nießbraucher
auch die mit den Anteilen verbundenen
Gesellschafterrechte übertragen werden,
ist die Möglichkeit, Mitunternehmerinitiative
zu entfalten, ausgeschlossen. Aus diesem
Grund kommt es nicht mehr auf die Frage
an, ob und in welchem Ausmaß zusätzlich
Mitunternehmerrisiken getragen werden.
nach
oben
|
|
| |
| |
|
| Arbeitsrecht |
| Verfall
wegen Krankheit nicht genommener Urlaubsansprüche
widerspricht europäischem Recht |
| Der Europäische
Gerichtshof hat entschieden, dass Rechtsvorschriften,
wonach wegen Arbeitsunfähigkeit nicht
verwirklichte Urlaubsansprüche im
Folgejahr nach einer Übergangszeit
verfallen, nicht mit höherrangigem
europäischen Recht vereinbar und
unwirksam sind. Dies gilt auch für
Rechtsvorschriften, aus denen hervorgeht,
dass für solche angeblich verfallenen
Urlaubsansprüche kein finanzieller
Ausgleich geleistet werden muss. Auch
sie verstoßen gegen Europarecht
und sind unwirksam.
EU-Mitgliedstaaten könnten, so der
Gerichtshof, den Verlust des Anspruchs
auf bezahlten Jahresurlaub am Ende des
Bezugszeitraums oder eines Übertragungszeitraums
nur unter der Voraussetzung vorsehen,
dass der betroffene Arbeitnehmer tatsächlich
die Möglichkeit hatte, seinen Urlaubsanspruch
auszuüben. Dies gelte auch, wenn
ein Arbeitsverhältnis inzwischen
beendet wurde.
Demgemäß kommt der Gerichtshof
zu dem Ergebnis, dass der Anspruch auf
bezahlten Jahresurlaub nicht erlöschen
darf, wenn der Arbeitnehmer während
des gesamten Bezugszeitraums oder eines
Teils davon krankgeschrieben war und seine
Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende seines
Arbeitsverhältnisses fortdauerte,
weshalb er seinen Anspruch auf bezahlten
Jahresurlaub nicht ausüben konnte.
Bei der in diesem Fall zu zahlenden finanziellen
Vergütung für nicht genommenen
bezahlten Jahresurlaub sei der Arbeitnehmer
so zu stellen, als hätte er diesen
Anspruch während der Dauer seines
Arbeitsverhältnisses verwirklicht.
Folglich sei das gewöhnliche Arbeitsentgelt
des Arbeitnehmers, das während der
dem bezahlten Jahresurlaub entsprechenden
Ruhezeit weiterzuzahlen ist, auch für
die Berechnung der finanziellen Vergütung
für bei Beendigung des Vertragsverhältnisses
nicht genommenen Jahresurlaub maßgebend.
nach
oben
|
|
| |
| |
|
| |
| |
| |
|
| |
|
| |
|
| |
|